Ziel einer Rehabilitation ist es, eingeschränkte Körperfunktionen wiederherzustellen bzw. so zu verbessern, dass nach Möglichkeit die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
Eine ambulante Reha nach dem EAP-/AOTR-Konzept (Erweiterte Ambulante Physiotherapie/Ambulante orthopädisch-traumatologische Rehabilitation) zählt dabei zu den effektivsten Behandlungsformen.
Die EAP ist eine Komplextherapie, die Leistungen aus drei Bereichen vereint:
Physiotherapie
Physikalische Therapie (z. B. Massage oder Elektrotherapie)
Medizinische Trainingstherapie (MTT)
Dabei wird aus dem umfangreichen physio- und trainingstherapeutischen Angebot für jede Patientin und jeden Patienten ein individuelles Rehabilitationsprogramm ausgearbeitet, um einen optimalen und schnellen Heilungsverlauf zu erreichen.
So verläuft Ihre Behandlung:
Terminvereinbarung mit unseren Mitarbeiterinnen am Empfang
Nach erfolgter ärztlicher Verordnung und Genehmigung durch die Kostenträger melden Sie sich bitte telefonisch bei uns, um die Termine für Ihre EAP-Behandlung zu vereinbaren.
Ärztliche Eingangsuntersuchung
Vor dem Start Ihrer ambulanten Reha im Reha Zentrum Flensburg werden Sie durch einen unserer Fachärzte für Orthopädie untersucht.
Ihr Behandlungsplan: So individuell wie Sie
Gemeinsam mit unseren Fachärzten stellt unser Therapeutenteam einen speziell auf Ihre Bedürfnisse erarbeiteten Behandlungsplan für Sie auf.
Tagsüber Therapie, abends Zuhause – und schnell wieder auf den Beinen
Für die Dauer von drei bis sechs Wochen kommen Sie etwa 4-5x die Woche zu uns ins Reha Zentrum Flensburg. Der Fortschritt Ihrer Rehabilitation wird durch eine ärztliche Zwischenuntersuchung überprüft und nach Abschluss der Therapie noch einmal durch eine ärztliche Abschlussuntersuchung. Bei Bedarf kann die Reha-Maßnahme auch verlängert werden.
Im Normalfall wird die EAP 4-5x wöchentlich über eine Dauer von 3 Wochen durchgeführt. Die EAP-Maßnahme dauert ca. 2,5 Stunden täglich. Nach der Erstverordnung (15 Einheiten) ist eine Verlängerung durch eine zweite ärztliche Verordnung ohne spezifische Begründung möglich.
Die Kosten für die EAP tragen die oben genannten Kostenträger. Für Sie als Patientin bzw. Patient ist die EAP ist zuzahlungsfrei! Eventuelle Fahrtkosten können direkt bei der Berufsgenossenschaft oder einem der anderen Kostenträger beantragt werden.
Eine Behandlung ohne gültige Heilmittelverordnung ist leider nicht möglich. Kontaktieren Sie uns gern, sobald Sie eine Verordnung haben. Wir beantworten Ihnen gern Ihre Fragen und helfen Ihnen bei den Formalitäten.